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Naturschutz, Umweltschutz und Meeresschutz

Naturschutz

Wie der Name Naturschutz schon sagt, ist der Schutz der Natur der inhaltliche Schwerpunkt. Der Naturschutz setzt sich dafür ein, dass die Landschaften den unveränderten Lebensraum für wildlebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen bieten. Die Natur wird dabei in ihrer Gesamtheit betrachtet und die vorhandenen Lebensräume und Ökosysteme sollten vor der Ausbeutung und Eingriffe des Menschen geschützt werden. Auch schon vorhandene Eingriffe zu beheben (Renaturierung) und somit eine weitere Zerstörung des Lebensraumes zu unterbinden gehört zu den Zielen des Naturschutzes.
Der Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität) und des Vorhandenen und nicht vom Menschen erschaffenen, definiert den Naturschutz und grenzt sich vom Umweltschutz ab.

Umweltschutz

Der Umweltschutz ist deutlich umfassender als der Naturschutz und orientiert sich an den Auswirkungen des Faktors Mensch, die zum Beispiel durch Eingriffe in der Natur entstehen.
Neben dem Erhalt der Natur gehört ebenso der Klimaschutz, Wasserverschmutzung und die Verunreinigung der Luft, zum Beispiel durch Treibhausgase, mit zu den Bereichen, um denen sich der Umweltschutz kümmert. Die Natur ist dabei ein Teil der Umwelt und der Naturschutz kann einen Teil des Umweltschutzes einnehmen.
Der Umweltschutz schaut welchen Einfluss der Mensch auf die Umwelt nimmt und wie dieser daraus entstehende Schaden möglichst geringgehalten werden kann. Menschliche Belange sind per se nicht durch den Umweltschutz ausgeschlossen. Ein Beispiel hierfür wäre die Wiederaufforstung von Wäldern, nachdem diese zuvor für wirtschaftliche Belange abgeholzt wurden.
Die Gemeinsamkeiten zwischen Natur- und Umweltschutz sind durchaus vorhanden, auch wenn die Ansätze unterschiedlich sind. Die Zerstörung der Welt ist bei beiden ein wesentliches Ziel.

Meeresschutz

Der Meeresschutz ist ein Teilbereich des Naturschutzes, der sich auf die marinen Ökosysteme beschränkt. Es geht dabei um den Schutz oder auch um die Wiederherstellung einzelner oder globaler Lebensräume. Das Meer ist seit jeher ein großer Bestandteil des Menschseins. Sei es als Transportweg, als Nahrungsgrundlage oder auch für das Gewinnen von Rohstoffen und Energie. Diese intensive Nutzung der Meere hat starke Auswirkungen auf das Ökosystem, dass ich zum Beispiel in Veränderung der Strömung, Wassertemperatur, Salzgehalt, Nährstoffanteil oder Anteil an Giftstoffen und Müll zeigt. Auch die Pflanzen, die Tieren sind davon betroffen. Letztendlich haben diese Eingriffe des Menschen sogar Auswirkungen auf klimatische Faktoren. Um dieser Gefahr Herr zu werden und eine Struktur und Ordnung in die Nutzung der Meere zu erhalten setzen sich seit den 70er Jahren gemeinnützige Organisationen für den Schutz der Meere ein. Ein häufiges Ziel ist es Meeresschutzgebiete einzurichten, die klare Strukturen der Nutzung vorgeben. 

Gesetze beim Meeresschutz

Meeresschutz ist ein Thema, dass sich schwerer gestaltet als es erahnt wird. Dieses liegt daran, dass die Einteilung Küstenzonen der Meere zwar klar geregelt ist, jedoch diese von Land zu Land voneinander abweichen können.
Durch die Komplexität der Ökosysteme in den Meeren sind aber die Auswirkungen grenzübergreifend, was die Gesetze nicht zwingend sind.

In Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit den Fachbereichen Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) für den Naturschutz verantwortlich. Das Küstenmeer, welches die Gebiete innerhalb der zwölf Seemeilen Zone umfasst, wird von den Bundesländern und deren Behörden im Naturschutzbereich geregelt. Die ausschließliche Wirtschaftszone, der Bereich von der Grenze des Küstenmeeres bis zur maximalen 200 Seemeilen Grenze, untersteht wiederum dem BfN. Das UBA befasst sich inhaltlich mit der Überwachung des biologischen Zustandes und der chemisch-physikalischen Einflüsse, während das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die geologischen Veränderungen und Untersuchung durchführt und die Kartographierung innerhalb der deutschen Wirtschaftszone bearbeitet. Die Schifffahrt wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geregelt und die Fischerei untersteht wiederum dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFAFi). Das Haveriekommando wurde 2003 extra für die Koordinierung bei Unfallgeschehen in Nord- und Ostsee eingerichtet. Im Rahmen möglicher Wechsel der Regierung in Deutschland kann eine Umverteilung und Umbenennung der Ministerien immer wieder erfolgen.

Durch den Zusammenschluss als EU kommen aber noch weitere Verknüpfungen hinzu, denn der ein Teil des Naturschutzes fällt unter das EUUmweltkommissars. Dieses ist ein sehr wichtiger Schritt, um allgemeine Regelungen vieler Anrainerstaaten der Ostsee abzustimmen. Die EUKommission fasst 2007 zahlreiche Leitlinien in dem Bluepaper zusammen, die sich von der Schifffahrt bis zur Fischerei alle wirtschaftlichen Nutzungen der europäischen Meere darlegte. Allerdings sind viele Bereiche immer noch national unabhängig anwendbar, so dass es nicht in allen Bereichen ein klares einheitliches Vorgehen gibt.
Über die europäischen Grenzen hinaus befasst sich die International Maritime Organisation (IMO) mit dem Marine Environment Protection Committee (MEPC) mit dem Meeresschutz. Mit dem United Nations Environmental Program (UNEP) sprechen sich 140 Küstenstaaten für nachhaltigen und regionalen Naturschutz aus. Die Umsetzung wird aber in den regionalen Ministerien geregelt.
Zu guter letzt gibt es noch die International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN), die die Rote Liste bearbeiten und die Richtlinien für Meeresschutzgebiete festlegen.
Diese Kombination aus staatlichen und nichtstaatlichen Ministerien und Organisationen, die sich für den Meeresschutz einsetzen, zeigt auch welche Komplexität dieses Thema mit sich führt. Dazu kommt, dass die Interessen nicht immer gleich sind, was auch damit zusammenhängt, welches Meer das Land nutzt und ob es ich um Industrie- oder Entwicklungsländer handelt.

Bei Übereinkommen zum Meeresschutz werden meist nur Einträge in Form von Verschmutzungen durch Öl größtenteils akzeptiert. Der Schutz von Arten, sei es Flora und Fauna führt in der Regel zu keinem flächendeckenden Konsenz. Es über Übergreifende Maßnahmen, wie die EU-Vogelschutzgebiete und die FFH-Richtlinien (Flora und Fauna), die darauf ausgelegt sind, Seevögel und Seetaucher, sowie Robben und Kleinwale zu schützen. Für die Kleinstwale in Nord- und Ostsee wurde 1991 mit dem ASCOBANS Abkommen ein weiterer Schritt gelegt. Die Schutzgebiete entsprechen aber nicht den Kriterien eines Meereschutzgebietes, was zu Folge hat, dass der maximale Schutz bedrohter Arten hierbei nicht in Gänze erfolgt.

Zahlreiche nationale und internationale Naturschutzverbände und Gruppierungen fordern deutlich klare Absprachen zum Meeresschutz und vor allem deutliche Konsequenzen für das nichtbeflogen der vorhandenen Richtlinien. Gerade in internationalen Gewässern finden immer wieder Verstöße gegen Artenschutz und Naturschutzrichtlinien statt, die aufgrund der mangelnden und klaren Richtlinien ungeschehen oder nur eingeschränkt untersucht und bestraft werden.

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